Elterngeld und Elternzeit
Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Auf Elternzeit haben Sie einen Rechtsanspruch. Elternzeit kann also auch nicht durch einen Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis.

http://www.elterngeld.nrw.de/elternzeit/index.php
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